Zum Inhalt springen
DGUV V3 · Pflichtprüfung elektrischer Anlagen & Betriebsmittel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2026 · Fassung 1.1

Vor Veröffentlichung anwaltlich freigeben. Der Text ist inhaltlich vollständig und bildet das tatsächliche Systemverhalten ab, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Insbesondere Haftungsbegrenzung (§ 8) und Gerichtsstand (§ 10) sind vor dem Livegang zu prüfen.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle über die Plattform Elektro-Prüfer geschlossenen Verträge über die Vermittlung und Durchführung von Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3.

Vertragspartner des Kunden ist Bliefernicht Elektrotechnik GmbH, Feuerteichweg 3, 21077 Hamburg (nachfolgend „Plattform“).

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande. Mit der Bestätigung der Anfrage bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn die Plattform ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistungen der Plattform, Nachunternehmer

Die Plattform vermittelt Prüfaufträge an fachlich geprüfte Elektro-Meisterbetriebe. Sie ist Vertragspartner des Kunden und beauftragt den ausführenden Betrieb als Nachunternehmer in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

Die Auswahl des ausführenden Betriebs obliegt der Plattform. Ein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Betrieb besteht nicht.

Vor Freigabe eines Betriebs prüft die Plattform den Nachweis als Elektrofachkraft bzw. befähigte Person, die Gewerbeanmeldung und eine bestehende Betriebshaftpflicht­versicherung.

§ 3 Vertragsschluss

Die Darstellung des Kalkulators stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Mit dem Absenden der Anfrage gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Anfrage über den ihm per E-Mail zugesandten Bestätigungslink bestätigt.

Der Vertragstext wird gespeichert und ist für den Kunden über den Bestätigungslink abrufbar. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Preise und Abrechnung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

Maßgeblich ist der im Kalkulator ausgewiesene Netto-Preis pro Gerät. Abgerechnet wird die vom ausführenden Betrieb im Prüfbericht dokumentierte, tatsächlich geprüfte Stückzahl zu diesem Stückpreis. Dabei gilt:

  • Es werden mindestens 25 Geräte berechnet (Mindestabnahme), auch wenn weniger Geräte geprüft werden.
  • Werden mehr Geräte geprüft als angegeben, wird die Mehrmenge zum vereinbarten Stückpreis berechnet; ein Wechsel in eine günstigere Mengenstaffel findet nicht statt.
  • Fällt die tatsächlich geprüfte Stückzahl in eine niedrigere Mengenstaffel als die bei der Anfrage gewählte, gilt der Stückpreis dieser niedrigeren Staffel.

Staffelpreise (netto je Gerät)

GeräteanzahlPreis je Gerät (netto)
bis 50 Geräte8,90 €
51–75 Geräte7,90 €
76–150 Geräte6,90 €
151–200 Geräte6,50 €
201–300 Geräte6,00 €
301–500 Geräte5,50 €
über 500 Geräte4,90 €

Maßgeblich ist die Staffel, in die die tatsächlich geprüfte Stückzahl fällt. Die Preise gelten für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel; ortsfeste Anlagen, Verteiler und Schaltschränke werden gesondert angeboten.

Hinzu kommt je Auftrag eine einmalige Einsatzpauschale von 75,00 € netto — davon 50,00 € für An- und Abfahrt und 25,00 € für Messgerätenutzung und Dokumentation. Sie fällt unabhängig von der Gerätezahl an.

Zuschlag für Termine an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen

Findet die Prüfung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag statt, wird ein Zuschlag von 50 % berechnet. Der Zuschlag wirkt ausschließlich auf den Geräteanteil — die Einsatzpauschale bleibt unverändert. Er entfällt vollständig, sobald der Kunde im Kalkulator auch einen Tag von Montag bis Freitag als möglich angibt. Der Zuschlag wird vor Vertragsschluss im Angebot ausgewiesen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Plattform nach Freigabe des Prüfberichts. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen, im Geschäftsverkehr insbesondere § 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB.

Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass die zu prüfenden Geräte und Anlagen zum vereinbarten Termin zugänglich und betriebsbereit sind, benennt eine Ansprechperson vor Ort und stellt erforderliche Zugänge sowie Betriebsmittelanschlüsse bereit.

Kann die Prüfung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, gilt der Termin als in Anspruch genommen; § 7 findet entsprechende Anwendung.

§ 7 Terminierung, Stornierung

Der ausführende Betrieb stimmt den konkreten Termin unmittelbar mit dem Kunden ab.

Storniert der Kunde einen bereits vereinbarten Termin, wird abhängig von der Vorlaufzeit eine Ausfallpauschale berechnet:

  • mehr als 7 Tage vor dem Termin: keine Gebühr
  • zwischen 48 Stunden und 7 Tagen vor dem Termin: 25 % des Netto-Auftragswerts
  • weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 50 % des Netto-Auftragswerts

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

Erscheint der ausführende Betrieb nicht zum vereinbarten Termin, stellt die Plattform kurzfristig einen Ersatztermin bereit. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

§ 8 Leistungserbringung, Gewährleistung und Haftung

Die Prüfung wird nach DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit den einschlägigen VDE-Bestimmungen durch eine Elektrofachkraft bzw. befähigte Person durchgeführt. Der Kunde erhält einen Prüfbericht in Textform.

Die fachgerechte Durchführung der Prüfung sowie die daraus folgende Prüf-Haftung obliegen dem ausführenden Meisterbetrieb. Die Plattform tritt insoweit ihre Ansprüche gegen den Nachunternehmer auf Verlangen an den Kunden ab.

Die Prüfung stellt eine Zustandsfeststellung zum Prüfzeitpunkt dar. Eine Zusicherung der Mangelfreiheit über den Prüfzeitpunkt hinaus ist damit nicht verbunden. Die Beseitigung festgestellter Mängel ist nicht Bestandteil des Auftrags, sofern nicht gesondert vereinbart.

Die Plattform haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Wiederkehrende Prüfung

Auf Wunsch erinnert die Plattform den Kunden vor Ablauf des üblichen Prüfintervalls an die nächste fällige Prüfung und unterbreitet ein vorbefülltes Folgeangebot. Daraus entsteht kein Vertrag; ein Folgeauftrag bedarf stets einer erneuten Bestätigung. Der Erinnerung kann jederzeit widersprochen werden.

Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Prüffristen verbleibt beim Kunden.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Hamburg.

Die Plattform ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.