Nach DGUV V3 müssen ortsveränderliche Geräte je nach Umgebung typischerweise alle 6 bis 24 Monate und ortsfeste Anlagen in der Regel alle 4 Jahre geprüft werden. Die genaue Frist legt die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs fest. Die folgende Tabelle fasst die gängigen Richtwerte zusammen.
Prüffristen-Tabelle (Richtwerte)
| Geräte-/Anlagentyp | Einsatzumgebung | Richtwert Prüfintervall |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche Geräte | Büro, geringe Beanspruchung | bis 24 Monate |
| Ortsveränderliche Geräte | Werkstatt, normale Beanspruchung | 12 Monate |
| Ortsveränderliche Geräte | Baustelle, hohe Beanspruchung | 3 Monate |
| Ortsfeste Anlagen | allgemeine Betriebsstätten | 4 Jahre |
| Ortsfeste Anlagen | Baustellen | 1 Jahr |
| Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD), stationär | regelmäßige Funktionsprüfung | 6 Monate |
Die Werte sind Richtwerte der DGUV. Maßgeblich bleibt die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs. Eine niedrige Fehlerquote bei der Prüfung kann längere Intervalle rechtfertigen – jedoch nie über die zulässigen Höchstwerte hinaus.
Wovon die Frist abhängt
Drei Faktoren bestimmen das Intervall:
- Geräteart – ein fest installierter Serverschrank wird anders bewertet als ein mobiles Bauwerkzeug.
- Einsatzumgebung – Feuchtigkeit, Staub, mechanische Belastung und Nutzungshäufigkeit verkürzen die Frist.
- Fehlerquote – ergibt die Prüfung kaum Beanstandungen, kann das Intervall im Rahmen der Höchstwerte verlängert werden.
Was die DGUV V3 grundsätzlich verlangt und wer prüfen darf, lesen Sie unter Was ist die DGUV V3 Prüfung?.
Frist verpasst – was tun?
Eine überschrittene Frist sollten Sie zeitnah nachholen: Im Schadensfall zählt der lückenlose Nachweis. Praktisch hilft ein Wiederkehr-Reminder, der rechtzeitig vor Ablauf an die nächste Prüfung erinnert und ein vorbefülltes Folgeangebot bereitstellt.
Erfassen Sie das Datum der letzten Prüfung zentral. So lässt sich die nächste Frist planen, bevor sie reißt – und die Terminabsprache mit dem Meisterbetrieb bleibt entspannt.
Festpreis für die nächste Prüfung
Sie kennen Ihre Frist und möchten die Prüfung planen? Berechnen Sie den verbindlichen Festpreis online – Details zum Ablauf finden Sie im Artikel DGUV V3 Prüfung Hamburg: Kosten & Ablauf.
Häufige Fragen
Wie oft müssen ortsveränderliche Geräte geprüft werden?
Richtwert sind 6 bis 24 Monate, abhängig von der Einsatzumgebung. In Büros gelten längere Intervalle (bis 24 Monate), auf Baustellen deutlich kürzere (oft 3 Monate). Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung.
Welche Frist gilt für ortsfeste Anlagen?
Ortsfeste elektrische Anlagen werden in der Regel alle 4 Jahre geprüft. Für besondere Bereiche – etwa Baustellen oder bestimmte Schutzeinrichtungen wie RCDs – gelten kürzere Intervalle.
Sind die Prüffristen gesetzlich fest vorgegeben?
Die DGUV nennt Richt- und Maximalwerte. Die konkrete Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Betriebs. Liegt die Fehlerquote bei einer Prüfung sehr niedrig, können Intervalle verlängert werden – innerhalb der zulässigen Höchstwerte.

Über die Autorenschaft
Thies BliefernichtElektromeister & Geschäftsführer, Bliefernicht Elektrotechnik
Thies Bliefernicht ist Elektromeister und Geschäftsführer der Bliefernicht Elektrotechnik GmbH in Hamburg-Harburg. Mit seinem Team prüft er ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Anlagen nach DGUV V3 und realisiert Elektroinstallationen, Photovoltaik und Energiemanagement im Hamburger Süden. Für Elektro-Prüfer bereitet er die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 praxisnah und verständlich auf.


