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DGUV V3 · Pflichtprüfung elektrischer Anlagen & Betriebsmittel
Pflichten & Recht

DGUV V3 im Homeoffice: Prüfpflicht für Heimarbeitsplätze

Gilt die DGUV-V3-Prüfung auch im Homeoffice? Welche Geräte betroffen sind, warum niemand die Wohnung betreten darf – und wie Sie die Prüfung praktisch organisieren.

Thies Bliefernicht6 Min. Lesezeit
Arbeitsplatz im Homeoffice mit Monitor, Steckdosenleiste und Kabeln unter dem Schreibtisch

Elektrische Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber stellt, sind auch im Homeoffice nach DGUV V3 prüfpflichtig. Die Betriebssicherheitsverordnung knüpft die Prüfpflicht an das Arbeitsmittel, nicht an die Adresse: Das Notebook-Netzteil am Küchentisch unterliegt denselben Anforderungen wie der Monitor im Großraumbüro. Was sich unterscheidet, ist allein die Organisation — denn in die Wohnung der Beschäftigten kommt niemand ohne deren Zustimmung.

Gilt die DGUV V3 auch im Homeoffice?

Ja. Die Prüfpflicht folgt aus § 3 und § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Der Arbeitgeber muss Arbeitsmittel einer Gefährdungsbeurteilung unterziehen und sie in festgelegten Abständen prüfen lassen. Die DGUV Vorschrift 3 konkretisiert das für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Keine dieser Vorschriften nennt einen Einsatzort.

Entscheidend ist deshalb nicht, wo das Gerät steht, sondern wem es gehört und wer seinen Einsatz zulässt:

KonstellationPrüfpflicht des Arbeitgebers
Arbeitgeber stellt Notebook, Netzteil, Monitor, Dockingstationja — es sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV
Arbeitgeber gibt Steckdosenleiste oder Verlängerung mitja — auch Zubehör ist ein Betriebsmittel
Beschäftigte nutzen eigene Geräte, vom Arbeitgeber ausdrücklich erlaubtja, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
Rein private Geräte ohne dienstlichen Bezug (Kaffeemaschine, Deckenlampe)nein
Feste Elektroinstallation der Wohnung (Steckdosen, Sicherungskasten)nein — Sache des Eigentümers bzw. Vermieters

Rechtlich zu unterscheiden ist der Telearbeitsplatz nach § 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung — ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung — vom mobilen Arbeiten, das die Arbeitsstättenverordnung nicht erfasst. Für die DGUV V3 spielt der Unterschied allerdings keine Rolle: Die Prüfpflicht für überlassene Arbeitsmittel besteht in beiden Fällen.

Welche Geräte im Homeoffice geprüft werden müssen

In der Praxis geht es fast immer um dieselbe Handvoll ortsveränderlicher Betriebsmittel:

  • Notebook-Netzteil und Ladegeräte — das mit Abstand häufigste Prüfobjekt und zugleich das mit den meisten Beanstandungen
  • Dockingstation, externer Monitor, Tastatur- und Headset-Ladeschale
  • Drucker, Scanner, Aktenvernichter
  • Steckdosenleisten und Verlängerungen, die der Arbeitgeber mitgegeben hat
  • Schreibtischlampe, sofern gestellt
  • Höhenverstellbarer Schreibtisch mit Netzanschluss, wenn er vom Arbeitgeber kommt

Die typischen Mängel sind unspektakulär und genau deshalb häufig: gebrochene Zugentlastungen an Netzteilkabeln, gequetschte Leitungen unter Rollen und Stuhlfüßen, hintereinandergesteckte Steckdosenleisten und Geräte, die auf dem Weg zwischen Büro und Wohnung schon mehrfach heruntergefallen sind. Der Transport ist die eigentliche Belastung — im Büro bewegt sich ein Netzteil monatelang nicht.

Darf jemand ins Homeoffice, um zu prüfen?

Nur mit Einverständnis. Die Wohnung ist nach Artikel 13 Grundgesetz unverletzlich; ein Zutrittsrecht kann der Arbeitgeber weder anordnen noch gegen den Willen der Beschäftigten durchsetzen. Bei fest eingerichteten Telearbeitsplätzen wird ein Zutrittsrecht — mit Ankündigungsfrist — üblicherweise in der Zusatzvereinbarung geregelt. Verweigert wird es trotzdem regelmäßig, und das ist zulässig.

Für die Prüfung heißt das: Ein Termin in der Wohnung ist möglich, aber freiwillig, terminlich aufwendig und in der Fläche teuer. Bei zwölf Heimarbeitsplätzen in acht Stadtteilen sind es zwölf Anfahrten für jeweils drei bis fünf Geräte.

Der praktikable Weg: Geräte zum Prüftermin mitbringen lassen

Die Lösung, die sich in der Praxis durchgesetzt hat, ist unspektakulär: Die Geräte kommen zur Prüfung, nicht die Prüfung zu den Geräten.

So läuft ein solcher Sammeltermin ab:

  1. Termin frühzeitig ankündigen. Sobald der Prüftermin für den Standort feststeht, geht eine Mail an alle Beschäftigten im Homeoffice — mit Datum und einer klaren Liste, was mitzubringen ist.
  2. Konkret werden. „Bringen Sie Ihre Arbeitsmittel mit" reicht nicht. Besser: „Netzteil, Dockingstation, Steckdosenleiste und Schreibtischlampe — alles, was Sie von uns bekommen haben und was einen Stecker hat."
  3. Am Prüftag sammeln. Ein Tisch im Besprechungsraum genügt. Die Elektrofachkraft prüft die Geräte zusammen mit dem Bestand vor Ort; pro Gerät dauert das wenige Minuten.
  4. Mit Prüfplakette zurückgeben. Jedes geprüfte Gerät bekommt seine Plakette mit dem nächsten Prüftermin, jede Messung steht im Prüfprotokoll. Beanstandete Geräte bleiben da und werden ersetzt.

Legen Sie die Homeoffice-Geräte in Ihrem Geräteverzeichnis als eigene Gruppe an — mit Name der Person und Inventarnummer. Beim nächsten Turnus wissen Sie dann auf einen Blick, wessen Netzteil noch fehlt, statt es aus der Prüfliste rückwärts zu rekonstruieren.

Der Nebeneffekt: Die Geräte tauchen überhaupt erst in der Prüfliste auf. Die größte Lücke im Homeoffice ist nicht die versäumte Messung, sondern das Gerät, das niemand erfasst hat — weil es seit drei Jahren in einer Wohnung steht und in keinem Verzeichnis auftaucht.

Wie oft muss im Homeoffice geprüft werden?

Ein Sonderintervall für Heimarbeitsplätze gibt es nicht. Für ortsveränderliche Geräte in Büroumgebung nennt die DGUV einen Richtwert von bis zu 24 Monaten; verbindlich festgelegt wird die Frist in der Gefährdungsbeurteilung. Weil Homeoffice-Geräte regelmäßig transportiert werden, setzen viele Betriebe die Frist bewusst kürzer an — und binden sie an den ohnehin anstehenden Prüftermin des Standorts.

Die Richtwerte für alle Geräte- und Anlagenarten stehen in unserer Übersicht der DGUV-V3-Prüffristen. Was die Prüfung grundsätzlich umfasst und wer sie durchführen darf, erklärt der Beitrag Was ist die DGUV V3 Prüfung?.

Was passiert, wenn im Homeoffice nicht geprüft wird

Drei Folgen sind real, und keine davon tritt am Tag der versäumten Prüfung ein:

  • Haftung. Kommt es zu einem Schaden durch ein nicht geprüftes Arbeitsmittel, trifft den Arbeitgeber der Vorwurf der Organisationspflichtverletzung — auch dann, wenn das Gerät in einer fremden Wohnung stand.
  • Versicherungsschutz. Sachversicherer verlangen den Nachweis der wiederkehrenden Prüfung regelmäßig als Obliegenheit. Fehlt er, wird um die Leistung gestritten.
  • Berufsgenossenschaft. Nach einem Unfall wird das Prüfprotokoll angefordert. Ein Verzeichnis mit Lücke ist dort schwerer zu erklären als ein vollständiges mit einer überschrittenen Frist.

Ein häufiges Missverständnis: Weil der Arbeitgeber die Wohnung nicht betreten darf, entfalle auch die Prüfpflicht. Das Gegenteil stimmt — die Pflicht bleibt bestehen, und der Arbeitgeber muss einen gangbaren Weg organisieren. Genau dafür ist der Sammeltermin im Büro gedacht.

In vier Schritten organisiert

  1. Bestand erfassen. Wer arbeitet im Homeoffice, und welche Geräte hat diese Person von Ihnen bekommen? Erfahrungsgemäß sind es drei bis sechs pro Person.
  2. Frist festlegen. Die Homeoffice-Geräte an den Prüfturnus des Standorts hängen, statt sie separat zu führen.
  3. Sammeltermin ausrufen. Prüftag ankündigen, Mitbringliste versenden, Sammelstelle benennen.
  4. Prüfen lassen und dokumentieren. Der Meisterbetrieb prüft, protokolliert jede Messung und trägt den nächsten fälligen Termin ein.

Wie viele Geräte am Ende zusammenkommen, unterschätzen die meisten Betriebe: Pro Büroarbeitsplatz sind es fünf bis acht — die Homeoffice-Ausstattung kommt obendrauf. Was im Büro alles unter die Prüfpflicht fällt, steht auf unserer Seite zur DGUV-V3-Prüfung in Büro und Verwaltung.

Häufige Fragen

Gilt die DGUV V3 auch im Homeoffice?

Ja. Elektrische Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, sind nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 prüfpflichtig – unabhängig davon, wo sie benutzt werden. Der Ort ändert die Pflicht nicht, nur ihre Organisation.

Welche Geräte im Homeoffice müssen geprüft werden?

Alle vom Arbeitgeber gestellten ortsveränderlichen Betriebsmittel: Notebook-Netzteil, Dockingstation, Monitor, Drucker, Headset-Ladegerät, Schreibtischlampe sowie mitgegebene Steckdosenleisten und Verlängerungen. Private Geräte der Beschäftigten fallen nicht darunter, solange der Arbeitgeber ihren dienstlichen Einsatz nicht zulässt.

Darf der Prüfer die Wohnung des Mitarbeiters betreten?

Nur mit dessen ausdrücklichem Einverständnis. Die Wohnung ist nach Artikel 13 Grundgesetz unverletzlich; ein Zutrittsrecht lässt sich weder anordnen noch einseitig durchsetzen. Bei Telearbeitsplätzen wird ein Zutrittsrecht deshalb üblicherweise vertraglich vereinbart – verweigern lässt es sich trotzdem.

Wie organisiert man die Prüfung von Homeoffice-Geräten am einfachsten?

Indem die Geräte zum Prüftermin ins Büro kommen. Beschäftigte bringen Netzteil, Dockingstation und Steckdosenleiste an einem angekündigten Tag mit, der Meisterbetrieb prüft sie zusammen mit dem Bestand vor Ort und alles geht mit Prüfplakette zurück. Das ist rechtssicher, spart Anfahrten und kostet keine Zutrittsdiskussion.

Wie oft müssen Homeoffice-Geräte geprüft werden?

Es gilt kein Sonderintervall. Für ortsveränderliche Geräte in Büroumgebung nennt die DGUV einen Richtwert von bis zu 24 Monaten; maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung. Weil Geräte im Homeoffice häufig transportiert werden, wird die Frist in der Praxis eher kürzer angesetzt als am festen Büroarbeitsplatz.

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Thies Bliefernicht

Über die Autorenschaft

Thies Bliefernicht

Elektromeister & Geschäftsführer, Bliefernicht Elektrotechnik

Thies Bliefernicht ist Elektromeister und Geschäftsführer der Bliefernicht Elektrotechnik GmbH in Hamburg-Harburg. Mit seinem Team prüft er ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Anlagen nach DGUV V3 und realisiert Elektroinstallationen, Photovoltaik und Energiemanagement im Hamburger Süden. Für Elektro-Prüfer bereitet er die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 praxisnah und verständlich auf.

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