DGUV-V3-Prüfung im Büro und in der Verwaltung
Im Büro wirkt die Prüfpflicht unscheinbar — bis man zählt. Zwischen Monitoren, Netzteilen, Steckdosenleisten und der Kaffeemaschine kommen pro Arbeitsplatz schnell fünf bis acht prüfpflichtige Geräte zusammen.
Was bei Büro & Verwaltung typischerweise geprüft wird
Ortsveränderlich heißt: alles, was sich mit vertretbarem Aufwand bewegen lässt, während es angeschlossen ist. In der Praxis ist das der größte Teil Ihres Bestands.
- Rechner, Monitore, Drucker, Dockingstationen
- Netzteile und Ladegeräte für Notebooks und Telefone
- Steckdosenleisten und Verlängerungen unter den Tischen
- Küchengeräte: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Mikrowelle, Kühlschrank
- Schreibtisch- und Stehleuchten
- Ventilatoren, Heizlüfter, Luftreiniger
Ortsfeste Anlagen, Verteiler und Schaltschränke sind im Online-Festpreis nicht enthalten. Dafür rechnen wir Ihnen ein Angebot.
Auch das Büro ist prüfpflichtig
Die Prüfpflicht nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 hängt nicht an Staub oder Lärm, sondern daran, dass elektrische Betriebsmittel gewerblich genutzt werden. Der Bürorechner fällt genauso darunter wie die Bohrmaschine in der Werkstatt.
Der Unterschied liegt im Intervall: Bei geringer Beanspruchung sind längere Fristen zulässig — üblich sind zwei Jahre, in ruhigen Umgebungen auch mehr. Festgelegt wird das von der Elektrofachkraft anhand der Fehlerquote der letzten Prüfung.
Was regelmäßig übersehen wird
Steckdosenleisten sind der Klassiker. Sie werden gekauft, gestapelt, hintereinandergesteckt und tauchen in keiner Inventarliste auf — sind aber prüfpflichtig und gehören zu den häufigsten Beanstandungen.
Ebenfalls gern vergessen: private Geräte am Arbeitsplatz. Der mitgebrachte Heizlüfter oder die eigene Schreibtischlampe wird betrieblich genutzt und muss damit in die Prüfung — oder aus dem Büro.
Der Termin stört den Betrieb kaum
Geprüft wird arbeitsplatzweise. Pro Gerät geht es um wenige Minuten, in denen der Stecker gezogen ist. Für zusammenhängende Bereiche empfiehlt sich ein Randtermin am frühen Morgen oder Freitagnachmittag — beides tragen Sie einfach in der Anfrage ein.
So läuft es bei uns
- Gerätezahl schätzen, Standort angeben — der Festpreis steht sofort.
- Ein geprüfter Elektro-Meisterbetrieb aus Ihrer Region übernimmt und ruft an.
- Prüfung vor Ort, Prüfbericht und Messwerte gehen durch unsere Qualitätskontrolle.
- Sie bekommen die Unterlagen zum Download und eine Rechnung.
Fragen aus Büro & Verwaltung
Zählen Notebook-Netzteile als eigenes Gerät?
Ja. Das Netzteil ist ein eigenes ortsveränderliches Betriebsmittel mit eigener Zuleitung und wird als solches geprüft und dokumentiert.
Müssen private Geräte im Büro geprüft werden?
Sobald ein Gerät im Betrieb genutzt wird, gilt die Prüfpflicht — unabhängig davon, wer es gekauft hat. In der Praxis heißt das: mitgebrachte Lampen, Ventilatoren und Wasserkocher gehören mit auf die Liste.
Wie viele Geräte soll ich in der Anfrage angeben?
Eine Schätzung genügt. Als grobe Faustregel rechnen Sie fünf bis acht Geräte je Arbeitsplatz plus Küche und Technikraum. Abgerechnet wird am Ende ohnehin die tatsächlich geprüfte Stückzahl.
Allgemeine Fragen zu Pflicht, Ablauf und Kosten beantwortet unsere FAQ.
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