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DGUV V3 · Pflichtprüfung elektrischer Anlagen & Betriebsmittel
DGUV V3 · Sonstige Betriebe

DGUV-V3-Prüfung für alle übrigen Betriebe

Ihre Betriebsart steht nicht in der Liste? Das ändert an der Pflicht nichts. Maßgeblich ist nicht, was auf dem Schild an der Tür steht, sondern dass elektrische Betriebsmittel gewerblich genutzt werden — und das trifft praktisch auf jeden Betrieb zu.

Prüfumfang

Was bei Sonstige Betriebe typischerweise geprüft wird

Ortsveränderlich heißt: alles, was sich mit vertretbarem Aufwand bewegen lässt, während es angeschlossen ist. In der Praxis ist das der größte Teil Ihres Bestands.

  • Friseur- und Kosmetiksalon: Föhn, Glätteisen, Klimazone, Kassensystem
  • Kanzlei, Agentur, Praxisverwaltung: Rechner, Monitore, Drucker, Netzteile
  • Kita, Schule, Verein: Küchengeräte, Musikanlage, Beamer, Verlängerungen
  • Autohaus und Waschbetrieb: Handwerkzeug, Kompressor, Reinigungstechnik
  • Bäckerei, Imbiss, Foodtruck: Kleingeräte mit Stecker, Kühlung, Beleuchtung
  • Hausverwaltung und Facility: Reinigungsmaschinen, Kabeltrommeln, Baustromgeräte

Ortsfeste Anlagen, Verteiler und Schaltschränke sind im Online-Festpreis nicht enthalten. Dafür rechnen wir Ihnen ein Angebot.

Die Pflicht hängt am Gerät, nicht an der Branche

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt vom Arbeitgeber, dass Arbeitsmittel sicher sind und regelmäßig geprüft werden; die DGUV Vorschrift 3 konkretisiert das für elektrische Betriebsmittel. Keine dieser Regeln nennt eine Branche. Sobald jemand für Sie arbeitet und dabei ein Gerät mit Stecker benutzt, greift die Prüfpflicht — im Zwei-Personen-Büro genauso wie in der Halle.

Auch der Umfang ist branchenunabhängig definiert: geprüft wird alles Ortsveränderliche, also jedes Gerät, das sich während des Betriebs bewegen oder umstecken lässt. Wie viele das sind, wird fast immer unterschätzt — pro Arbeitsplatz kommen im Schnitt fünf bis acht Geräte zusammen.

Was Sie zusammenzählen sollten

Gehen Sie einmal durch Ihre Räume und zählen Sie mit: alles, was einen Stecker hat. Rechner und Netzteile, Steckdosenleisten und Verlängerungen, Küchen- und Sozialraumgeräte, Reinigungstechnik, Werkzeuge, Ladegeräte, Lampen, Ventilatoren und Heizlüfter. Auch privat mitgebrachte Geräte zählen, sobald sie im Betrieb benutzt werden.

Eine Schätzung genügt für die Anfrage. Abgerechnet wird ohnehin die Stückzahl, die der Meisterbetrieb tatsächlich geprüft und im Bericht dokumentiert hat — zum Stückpreis, der Ihnen vorher zugesagt wurde.

Ortsfeste Anlagen laufen separat

Fest angeschlossene Anlagen, Unterverteilungen und Schaltschränke bieten wir online bewusst nicht zum Festpreis an: Der Aufwand hängt zu stark vom Objekt ab, ein Sofortpreis wäre geraten. Schreiben Sie uns dafür kurz über das Kontaktformular, dann kalkulieren wir Ihnen ein Angebot — auf Wunsch zusammen mit den ortsveränderlichen Geräten in einem Termin.

So läuft es bei uns

  • Gerätezahl schätzen, Standort angeben — der Festpreis steht sofort.
  • Ein geprüfter Elektro-Meisterbetrieb aus Ihrer Region übernimmt und ruft an.
  • Prüfung vor Ort, Prüfbericht und Messwerte gehen durch unsere Qualitätskontrolle.
  • Sie bekommen die Unterlagen zum Download und eine Rechnung.
FAQ

Fragen aus Sonstige Betriebe

Meine Betriebsart ist nicht aufgeführt — kann ich trotzdem anfragen?

Ja. Der Festpreis-Kalkulator gilt für ortsveränderliche Geräte in jeder Betriebsart. Die Branchenseiten unterscheiden sich nur in Beispielen und typischen Fristen, nicht in Leistung oder Preis.

Gilt die Prüfpflicht auch für sehr kleine Betriebe?

Ja, sobald Beschäftigte im Betrieb arbeiten — dazu zählen auch Aushilfen, Auszubildende und Minijobbende. Eine Untergrenze nach Betriebsgröße kennt die Betriebssicherheitsverordnung nicht. Für Solo-Selbstständige ohne Beschäftigte entfällt die Arbeitgeberpflicht; Versicherer und Vermieter verlangen den Nachweis trotzdem häufig.

Was ist mit Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen?

Auch dort gilt die Prüfpflicht, sobald Personen beschäftigt werden — bei ehrenamtlicher Tätigkeit greift sie über die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers. Vereinsheime, Kitas und Sportstätten fragen deshalb regelmäßig genauso an wie Gewerbebetriebe.

Allgemeine Fragen zu Pflicht, Ablauf und Kosten beantwortet unsere FAQ.

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